In meiner Kanzlei melden sich Betroffene, die ein Schreiben ihres Finanzamts aus dem Saarland erhalten haben. Es geht um das Sammelauskunftsersuchen für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung hinsichtlich dem Handel von Bitcoin und anderen Kryptowährungen.
Achtung: Wer ein solches Schreiben mit dem Betreff "Steuerliche Überprüfung der Einkünfte aus dem Handel mit virtuellen Währungen nach § 208 I Nr. 3 AO" erhalten hat, sollte sich sofort anwaltlich beraten lassen. Denn Hintergrund dieser Kontaktaufnahme durch das Finanzamt oder die Steueraufsicht ist der mögliche Vorwurf einer Steuerhinterziehung.
Wer ich bin? Anwalt für Kryptowährungen.
Ich bin Betreiber der Website
rechtsanwalt-kryptowaehrungen.de
und kümmere mich um rechtliche Auseinandersetzungen mit Bezügen zu allen digitalen Werten wie Kryptowährungen und NFTs. Meine Mandantinnen und Mandanten kennen sich mit Bitcoin und Co. bestens aus - aber nur in finanzieller und technischer Hinsicht.
Bei den Steuerthemen sieht es leider anders aus. Aber dafür gibt es Rechtsanwälte, die genau dann für Sie da sein können. Schicken Sie mir unverbindlich eine Mail, um meine kostenfreie Ersteinschätzung einzuholen. Gern können Sie mir das Schreiben vom Finanzamt direkt übermitteln, damit ich mir einen Eindruck von Ihrer Situation machen kann.
- Sammelauskunftsverfahren vom Finanzamt bezüglich Kryptobörsen.
- Steueraufsicht Saar (Saarland) reagiert und verlangt Transaktionsdaten.
- Gewinne und Verluste sollen dargestellt werden.
- Vorwurf der Steuerhinterziehung "im Hintergrund"?
- Anwalt kostenfrei anfragen. Jetzt keine Fehler machen.
Was will das Finanzamt von mir? Handel mit Kryptowährungen seit 2015 wird abgefragt?
Zunächst meldete sich vor wenigen Tagen eine Person in meiner Kanzlei, die ihren Fall wie folgt schilderte. Die betroffene Person hat einen Brief von der Steueraufsicht Saar erhalten, in dem es um Kryptowährungen geht.
Der "Vorwurf" lautet, dass sie zwischen 2015 und 2017 mit Kryptowährungen gehandelt hat und sie erinnert sich womöglich daran, dass sie ein Konto bei der Fidor Bank hatte und Bitcoins bei Bitcoin.de gekauft hat. Sie hat versucht, sich bei Bitcoin.de einzuloggen, um an ihre Käufe und Verkäufe heranzukommen, konnte dies jedoch nicht. Die betroffene Person erinnert sich nur dunkel daran, dass sie auf verschiedenen Kryptobörsen mit vielen verschiedenen Coins gehandelt hat, aber es brachte ihr keine Gewinne ein und verursachte ihr nur Sorgen.
Sie hat damals vielleicht keine Steuern angegeben, da sie nicht wusste, wie das funktioniert und niemand wirklich wusste, was die Finanzämter im Zeitraum 2015-2017 eigentlich wollten. Sie hat auch keinen Zugriff mehr auf ihre Accounts und Börsen und kann sich nach so langer Zeit nicht mehr an Details erinnern. Die anfragende Person findet, dass das Finanzamt ihr eine Rechnung schicken sollte, wenn sie glauben, dass sie Steuern schuldet.
Steueraufsicht Saarland fragt nach Trading-Daten?
Was steht in dem Schreiben vom Finanzamt zum Sammelauskunftsersuchen eigentlich drin? Das mir vorliegende Schreiben des Finanzamts besagt, dass im Rahmen eines Auskunftsersuchens erhobene Daten zum Handel mit virtuellen Währungen vorliegen, welche die Jahre 2015-2017 betreffen. Je nach Art der Tätigkeit kann dies zu Einkünften aus verschiedenen Einkunftsarten führen, wie zum Beispiel Gewerbebetrieb, nichtselbständiger Arbeit, Kapitalvermögen oder privaten Veräußerungsgeschäften.
Einheiten von virtuellen Währungen und sonstigen Token werden vom Finanzamt und der Steueraufsicht als "anderes Wirtschaftsgut" betrachtet und Gewinne aus Veräußerungsgeschäften können Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften sein, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. Wenn Einheiten von virtuellen Währungen oder Token Betriebsvermögen sind, sind die Veräußerungserlöse Betriebseinnahmen. Wiederholter Handel kann als gewerbliche Tätigkeit angesehen werden.
Das Finanzamt fordert dazu auf, eine detaillierte Aufstellung aller Tätigkeiten im Zusammenhang mit virtuellen Währungen vorzulegen und entsprechende Unterlagen beizufügen. Es ist wichtig, dass die Bestandsentwicklung lückenlos nachgewiesen wird. Eine Stellungnahme wird mit kurzer Fristsetzung erwartet - andernfalls drohen wohl Konsequenzen.
Wie reagieren, wenn Finanzamt wegen Kryptowährungen fragt?
Sie sollten sofort mit einem Rechtsanwalt sprechen. Denn womöglich läuft alsbald ein Steuerstrafverfahren gegen Sie. Wenn die Fristsetzung vom Finanzamt fruchtlos verläuft, Sie also keine detaillierten Trading-Daten nebst Nachweisen einreichen, dürften Sie bald nochmals "Post erhalten" - mit noch unschönerem Inhalt.
- Falsche Trading-Daten können eine versuchte Steuerhinterziehung bedeuten.
- Fehlende Transaktionen und "Lücken" haben enorme Konsequenzen.
- Kryptobörsen geben die Daten der Nutzerinnen und Nutzer an Finanzämter weiter.
- Geldeingänge auf dem Girokonto können in Verbindung gebracht werden.
- Wallet-Adressen könnten abgefragt werden.
Überlassen Sie die weitere Korrespondenz einem Rechtsanwalt, der sich mit Kryptowährungen auskennt. Ihr Anwalt sollte zeitnah Kontakt mit dem zuständigen Finanzamt aufnehmen und die Situation lückenlos aufklären.
Trading-Daten sortieren, Schriftwechsel mit der Steueraufsicht und dem Finanzamt!
Gemeinsam mit meinen Mandantinnen und Mandanten bringe ich Klarheit in diese unschöne Situation. Es müssen sofort die damaligen Trading-Daten aufbereitet werden - und zwar rechtssicher. Wer hier Fehler macht, ist bereits "mit einem Bein im Knast".
Ferner gibt es Schwierigkeiten, überhaupt an die eigenen Daten aus 2015 bis 2017 zu gelangen. Denn einige Kryptobörsen sind seither in der Pleite verschwunden. Es braucht daher etwas "detektivische Arbeit" in manchen Fällen.
Ich bearbeite eine Menge Betrugsfälle im Bereich der digitalen Werte. Für meine Mandantinnen und Mandanten, die auf eine Abzocke hereingefallen sind, fertige ich in meiner Kanzlei detaillierte Blockchain-Analysen an.
Normalerweise wird eine solche Blockchain-Analyse von mir nur bei den Betrugsfällen durchgeführt. Doch auch bei einem Schreiben vom Finanzamt oder der Steueraufsicht (wie jetzt im Saarland geschehen), kann diese Analysemethode helfen.
Denn hierdurch können wir Ordnung in Ihre Transaktionsketten bringen, falls das nötig sein sollte. Auch "vergessene Wallets" oder Trading, welches Sie nur dunkel in Erinnerung haben, können womöglich mit meiner Analyse wieder zum Vorschein gebracht werden.
Kostenfreie Ersteinschätzung einholen - dann entscheiden!
Machen wir es kurz. Sie haben ein Schreiben vom Finanzamt aus dem Saarland, oder der Steueraufsicht Saar erhalten und wissen nicht, wie Sie sich jetzt verhalten sollen. Kein Problem.
Ich biete eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Schreiben Sie mir unverbindlich per Mail, was los ist. Dann erhalten Sie eine anwaltliche Rückmeldung von mir zu ihrer speziellen Situation. Danach können Sie frei entscheiden, ob Sie sich alleine durchkämpfen wollen, oder ob ich Ihnen dabei den Rücken freihalten darf.
Auf meiner Website
rechtsanwalt-kryptowaehrungen.de
können Sie sich zu verschiedenen, auch steuerbezogenen Themen informieren. Doch viel Zeit bleibt Ihnen jetzt nicht, denn das Finanzamt wird vermutlich "erbarmungslos" schätzen, falls Sie keine Angaben machen oder gar zweifelhafte, unstimmige und nebulöse Aussagen treffen.
Bei Steuerhinterziehung hört der Spaß auf. Jetzt gilt es, alles korrekt zu erledigen.
Abschließende Hinweise für Sie!
- Beim Finanzamt anzurufen, um irgendwelche Daten aus 2015 "per Telefon" einzureichen, ist völlig unpassend. Lassen Sie das lieber. Hier braucht es einen Schriftwechsel, der niet- und nagelfest erfolgen sollte.
- Ausreden werden von der Steueraufsicht Saar wohl kaum akzeptiert werden. Die Situation ist kritisch. Machen Sie reinen Tisch, aber lassen Sie sich dabei anwaltlich vertreten.
- Der Zeitraum 2015 bis 2017 ist bei Kryptowährungen von besonderer Bedeutung. Denn erst in diesen Jahren wurde Bitcoin der breiten Öffentlichkeit durch rasante Preisanstiege bekannt. Die steuerrechtlichen Themen waren damals noch völlig intransparent.
Author: Vicki Meyers
Last Updated: 1698089403
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