Doch diese abgabenfreie Einmalzahlung ist ein Sonderfall. Wenn Gewerkschaften über Tarifverträge Einmalzahlungen vereinbarten, würden darauf in der Regel auch Steuern- und Sozialabgaben fällig, sagt Andreas Irion vom Bundesverband der Rentenberater: "Solche Einmalzahlungen fließen in die Rente mit ein. Das sieht auch der Mitarbeiter auf seinem Lohnzettel. Da steht dann auch so ein kleines Kürzel, dass das verbeitragt wird, also dass da Sozialabgaben abgeführt werden. Das heißt, das führt ganz normal zu Rentenpunkten." Damit ist die Frage beantwortet, wie sich Einmalzahlungen auf die künftige Rente auswirken.
Einmalzahlungen haben keine Auswirkungen auf Rentenformel
Eine andere Frage ist, was sie für heutige Rentner bedeuten. Denn ihre jährliche Erhöhung der Renten orientiert sich an der aktuellen Lohn- und Gehaltsentwicklung. Steigen die Renten auch dann, wenn es überwiegend Einmalzahlungen gab? Andreas Irion kann die Rentner beruhigen: "Die Einmalzahlungen fließen auch da mit hinein. Es hat also wirklich keine Auswirkungen in der gesamten Rentenformel."
Eine Ausnahme ist allerdings auch hier die Einmalzahlung, auf die keine Steuern und Abgaben fällig werden – der eingangs erwähnte Sonderfall. Sie wird von den Statistikern zunächst zwar als Anstieg des allgemeinen Lohnniveaus erfasst, im Folgejahr als beitragsfreie Zahlung bei der Ermittlung des Rentenanstiegs aber wieder herausgerechnet.
Author: Robert Gonzalez
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