Nach einigem Hin und Her ist das neue Heizungsgesetz im September mit den Stimmen der Ampel-Koalition vom Bundestag verabschiedet worden. Der Bundesrat muss nicht zustimmen. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), wie es offiziell heißt, kann damit Anfang 2024 in Kraft treten. Doch nicht alle Regelungen greifen sofort, es gibt umfangreiche Übergangsfristen.
Eigentümer und Mieter haben jetzt viele Fragen und nicht selten Sorgen. Was ist übrig geblieben vom „Heiz-Hammer“, was steht drin im Heizungsgesetz – und was bedeutet das für Dich? Wir haben uns das neue Gebäudeenergiegesetz genauer angeschaut, klären die wichtigsten Fragen und rechnen durch, welche Investition sich jetzt schon lohnt.
Was bedeutet das neue Heizungsgesetz für bestehende Gebäude?
Zuerst die gute Nachricht für Eigenheimbesitzer: „Es gibt keinerlei weitere Eingriffe in bestehendes Eigentum“. So formulierte es bereits im Vorfeld ein FDP-Papier zum Heizungsgesetz. Generell soll für bestehende Gebäude gelten:
Funktionierende Gas- und Öl-Heizungen müssen ab 2024 nicht ausgetauscht werden, eine kaputte Heizung darf repariert werden.
Beim Umstieg auf klimafreundliche Heizungsarten muss indes erst einmal der Staat liefern – mit einer weitreichenden kommunalen Wärmeplanung.
Das bedeutet, dass die Kommune selbst Pläne aufstellen muss, wie Bürger heizen können und welche kommunalen Angebote es für klimafreundliche Lösungen gibt. Der Gedanke dahinter: Ohne diese Informationen hätten Eigentümer nicht die Möglichkeit, die für sie günstigste Heizungsart auswählen zu können. In manchen Kommunen, wie Rostock oder Heidelberg, gibt es bereits Wärmepläne. Dort greift das Gesetz voraussichtlich ab Januar 2024.
Wo noch keine kommunale Wärmeplanung vorliegt, dürfen noch neue Gasheizungen im bestehende Gebäude eingebaut werden. Sie müssen aber auf Wasserstoff umrüstbar sein. Falls kein grüner Wasserstoff verfügbar ist, müssen sie ab 2029 anteilig mit Biogas betrieben werden.
Sobald eine detaillierte Wärmeplanung vorliegt, ist der Einbau neuer Gasheizungen nur noch in wenigen Ausnahmefällen erlaubt. Zum Beispiel, wenn ein klimaneutrales Gas-Netz vorgesehen ist oder man seine Heizung über Biomasse speist.
Generell ist es natürlich erlaubt, in Bestandsgebäuden auf folgende Heizungsarten umzurüsten:
- Wärmepumpen,
- der Anschluss an ein Wärme-Netz (Fernwärme) sowie
- Pellet- und Holz-Heizungen.
Denn es wurden Anreize geschaffen, um auf alternative Heizungsanlagen umzurüsten. Mehr dazu liest Du weiter unten im Text – und in einem separaten Ratgeber.
Was gilt für Neubauten?
Ab dem 1. Januar 2024 soll jede neu eingebaute Heizung in Neubaugebieten mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden. Sie kann die folgenden Maßnahmen umfassen:
- Einbau einer Wärmepumpe;
- Anschluss an ein Wärme-Netz;
- weitere Optionen, wie eine Stromdirektheizung; aber auch
- Heizungen, die mit Holz und Pellets betrieben werden.
In Neubaugebieten dürfen keine neuen Gas- oder Ölheizungen mehr eingebaut werden.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft schätzt, dass schon jetzt in jedem zweiten Neubau eine Wärmepumpe eingebaut wird.
Wer sein neues Zuhause außerhalb eines Neubaugebiets errichtet, darf auf ein bereits verlegtes Gas-Netz zurückgreifen, sofern es keinen Wärmeplan gibt oder noch kein klimaneutrales Gas-Netz geplant ist.
Aber auch hier gilt: Die neue Gasheizung muss später auf klimafreundlichen Wasserstoff umgerüstet werden können.
Darum ist die Wärmeplanung jetzt so wichtig
Für Hausbesitzer ist der Anschluss an ein Wärme-Netz, wie die Fernwärme, die einfachste Option. Wer also weiß, was die Kommune plant, ist klar im Vorteil. Deswegen sollen Länder und Kommunen nun konkrete Pläne erstellen, wie sie ihre Heizinfrastruktur klimaneutral modernisieren wollen. Eine mögliche Anschlusspflicht an die Fernwärme ist noch offen und wird kontrovers diskutiert.
Dafür spricht, dass sich eine Investition ins Wärme-Netz nur mit sicheren Abnehmern rentiert. Für die Abnehmer wäre das aber wegen der Monopolstellung womöglich mit hohen Preisen verbunden. Bislang ist das aber alles noch Zukunftsmusik. Wer nicht weiß, ob es bereits eine kommunale Wärmplanung gibt, kann direkt beim Rathaus oder bei den lokalen Energieversorgern nachfragen.
Übrigens: Aktuell stammt die Energie für die Fernwärme noch zu rund 70 Prozent aus klimaschädlichen, fossilen Energieträgern – vor allem Kohle und Gas. Bis 2045 soll sich das ändern. Dann sollen sie klimaneutral sein.
Weshalb sprechen alle von Wärmepumpen?
Die Wärmepumpen-Technologie hat sich als eine der effizientesten und umweltfreundlichsten Möglichkeiten zum Heizen und Kühlen von Gebäuden erwiesen. Und sie erfreut sich wachsender Beliebtheit: Der Stadtwerkeverband VKU schätzt, dass in Zukunft in Deutschland bis zu 40 Prozent mit Wärmepumpen geheizt wird. Für Neubauten sind Wärmepumpen in der Regel die beste Lösung. Bei der Nachrüstung in Altbauten ist das anders. Hier muss der Wärmebedarf genau berechnet werden.
Bei der Auswahl einer Wärmepumpe müssen verschiedene Faktoren berücksichtigt werden. Dazu zählen verfügbare Wärmequellen, Installationskosten, Effizienz und individuelle Bedürfnisse. Zum Verständnis: Luft-Wärmepumpen holen sich die Wärme aus der Außenluft und erwärmen damit das Wasser in den Heizkörpern oder der Fußbodenheizung. Erd-Wärmepumpen holen sich die Wärme aus der Erde oder dem Grundwasser.
Zwar bieten Wärmepumpen eine Alternative zu Heizsystemen auf Basis fossiler Brennstoffe, sie gewinnen Wärme aus erneuerbaren Energien und tragen zur CO2-Reduzierung bei. Doch das allein macht sie nicht klimafreundlich, denn sie verbrauchen viel Strom. Strom, der häufig noch aus klimaschädlichen Kohlekraftwerken stammt. Das soll sich künftig ändern.
Gasheizung oder Wärmepumpe: Was lohnt sich mehr?
Bei der Entscheidung für oder gegen eine Wärmepumpe spielen besonders die Kosten eine hervorgehobene Rolle. Luft-Wärmepumpen sind in der Anschaffung etwas günstiger, verbrauchen dafür aber mehr Strom. Sie kosten etwa 35.000 Euro. Erd-Wärmepumpen schlagen schnell mit 45.000 Euro zu Buche. Bei Letzterer ist auch der Einbau aufwendiger, da eine Tiefenbohrung notwendig ist.
Aber häufiger als die Diskussion um die Art der Wärmepumpen wird die Debatte um die Kosten-Unterschiede zwischen dem Einbau einer Gasheizung und der Installation einer Wärmepumpe geführt. Wir haben uns das mal genauer angeschaut – und eine Musterrechnung erstellt:
Kosten: Wärmepumpe gegen Gasheizung
Das Rechenbeispiel zeigt: Die Anschaffungskosten für eine Gasheizung liegen mit 5.000 Euro weit unter den 35.000 Euro für die Wärmepumpe. Allerdings haben wir in unserem Beispiel vorsichtig eine Förderung für die Wärmepumpe von 40 Prozent angenommen – möglich ist auch eine höhere Förderung. Es bleiben im Beispiel also 21.000 Euro, die vom Eigentümer selbst getragen werden müssen. Hinzu kommen die abhängigen Kosten. Sie weisen klar in eine Richtung und umfassen unter anderem:
- Gaskosten: circa 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh);
- Stromkosten: pro kWh zwar teurer, dafür wesentlich niedrigerer Verbrauch;
- CO₂-Preis auf Öl und Gas: fällt ab 2027 auch im Gebäudesektor an.
Laut Verbraucherzentrale kommt ein Einfamilienhaus so auf einen Gasverbrauch von circa 25.000 kWh pro Jahr. Heizkosten in Höhe von mindestens 3.100 Euro kommen noch hinzu. Und wenn dann noch die Steuern und der CO₂-Preis steigen, wird es noch teurer. Zum Vergleich: Die Heizkosten einer Wärmepumpe belaufen sich in einem ähnlichen Haus lediglich auf 2.200 Euro im Jahr. Eine Wärmepumpe verbraucht schließlich nur etwa 7.000 kWh an Strom. Auf eine Laufzeit von 18 Jahren hochgerechnet ist die Gasheizung also teurer.
Der Vollständigkeit halber sei erwähnt: Im skizzierten Rechenbeispiel fehlen variable Kosten für Reparatur und Wartung. Außerdem wurden nicht die Kosten für eine energetische Sanierung eines älteren Hauses einbezogen. Denn vor dem Einbau einer Wärmepumpe ist die häufig notwendig. Was ebenfalls nicht berücksichtigt wurde, ist der erwartete Preisrückgang der Wärmepumpen. In den kommenden fünf Jahren könnte diese Technologie genauso erschwinglich sein wie eine Gasheizung.
Gibt es finanzielle Unterstützung für die neuen Anforderungen?
Ja, für die Energiewende im Keller stehen verschiedene Förderprogramme zur Verfügung. Sie sollen Eigentümern finanzielle Anreize bieten und helfen, die Kosten für die Umsetzung der neuen Anforderungen zu tragen. Helfen können Dir dabei Energieberater oder Fördermittelstellen. Sie kennen die passenden Fördermöglichkeiten und wählen mit Weitsicht die richtige Technologie. Wir haben einige Fördermaßnahmen für Dich aufgelistet:
- Basis-Zuschuss: Grundförderung für eine neue Anlage – etwa eine Wärmepumpe oder eine Pelletheizung – in Höhe von 30 Prozent. Diesen Zuschuss bekommt jeder.
- Zuschuss für untere und mittlere Einkommen: Bis zu 30 Prozent Förderung soll es für Personen geben, die weniger als 40.000 Euro Bruttoeinkommen (genauer: zu versteuerndes Einkommen) im Jahr verdienen.
- Bonus für schnellen Heizungstausch: Wer sich für eine neue, klimafreundliche Heizung entscheidet, noch bevor die kommunale Wärmeplanung steht, kann bis zu 20 Prozent Zuschuss zu den Gesamtkosten für eine neue Heizung bekommen.
- Wärmepumpen-Bonus: Diese Förderung in Höhe von 5 Prozent gibt es für Grundwasser- und Erd-Wärmepumpen. Auch für Luft-Wasser-Wärmepumpen kannst Du den Bonus bekommen.
Insgesamt sind die Förderungen auf 70 Prozent gedeckelt. Für den Antrag des Heizungstausch-Bonus muss allerdings ein Fachunternehmen bestätigen, dass die Anforderungen eingehalten wurden.
Heizungstausch und Mieterrechte: Worauf muss ich achten?
Klar ist: Die Modernisierungskosten für eine umweltfreundliche Heizung dürfen nicht vollständig auf die Miete umgelegt werden. Anfags hieß es von der Ampel-Regierung lediglich: „Mieter sollen nicht über Gebühr belastet werden“. Mittlerweile sieht das GEG vor, dass Vermieter höchstens 10 Prozent der Kosten für eine neue Heizung auf die Mieter umlegen dürfen. Gleichzeitig darf die Miete um maximal 50 Cent pro Quadratmeter steigen. Das kann Menschen mit kleinen Wohnungen die Angst vor explodierenden Kosten nehmen.
Fünf Fakten zum neuen Heizungsgesetz
- Künftig soll ein Wärmeplan auf kommunaler Ebene eingeführt werden, auf den sich Hauseigentümer bei verpflichtenden Maßnahmen beziehen können. Die kommunale Wärmeplanung ist allerdings noch Zukunftsmusik. Solange es sie noch nicht gibt, sollen die Regelungen beim Heizungsaustausch noch nicht gelten.
- Auch nach dem 1. Januar 2024 können Gasheizungen in bestehende Gebäude eingebaut werden. Sogar in Neubauten außerhalb von Neubaugebieten dürfen nach dem 1. Januar 2024 weiterhin Gasheizungen eingebaut werden – nicht jedoch in Neubauten in Neubaugebieten. Wer eine Gasheizung einbauen will, muss eine Energieberatung in Anspruch nehmen.
- Neue Ölheizungen dürfen ab dem 1. Januar 2024 hingegen nicht mehr eingebaut werden. Alte Ölheizungen dürfen aber repariert werden. Für die Dauer der Reparatur darf eine andere Ölheizung eingebaut werden, falls nötig.
- Wenn auf klimaneutrale Heizungen gewechselt wird, sollen alle Möglichkeiten „gleichwertig behandelt werden“. Neben der Wärmepumpe erfüllen auch Wasserstoff, Holz und Holzpellets die Kriterien.
- Bei den notwendigen Investitionen in klimafreundliche Heizungssysteme kannst Du umfangreiche Förderungen vom Staat erhalten – bis zu 70 Prozent der Kosten für eine neue Heizung.
Rückblick: Ampel-Koalition hat Heizgesetz entschärft
Von den rund 41 Millionen Haushalten in der Bundesrepublik heizt fast jeder zweite mit Erdgas und fast jeder vierte mit Heizöl. Nur knapp 5 Prozent verfügen heute bereits über eine Wärmepumpe.
Will Deutschland seine Klimaziele erreichen, müssen dringend fossile Heizungen ausgetauscht werden. Das „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden“, kurz Gebäudeenergiegesetz (GEG), regelt, welches Gebäude wie geheizt werden soll, um möglichst viel Energie zu sparen.
Der erste, hitzig diskutierte Gesetzesentwurf sah vor, dass ab dem 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden soll. In den meisten Regionen Deutschlands erhalten Eigentümer nun mehr Zeit für den Heizungstausch. Hausbesitzer und Mieter stellen sich jedoch weiterhin brennende Fragen: Sollte ich eine Wärmepumpe einbauen? Oder noch schnell eine neue Gasheizung? Oder doch auf das Fernwärme-Netz warten? Gar nichts tun?
Auch nach den neuen Plänen der Regierung rätseln viele Menschen weiterhin über die beste Lösung für ihr Haus und ihre Heizung. Auf 155 Seiten werden im Gesetzesentwurf etliche Detail-Regelungen gelistet. Wichtig ist aber eine Passage: Alle Möglichkeiten sollen „gleichwertig behandelt werden“. Allerdings gibt die Bundesregierung auch mit dem neuen Entwurf eine klare Richtung vor: Wer jetzt in eine neue Heizung investiert, muss das nachhaltig tun. Hinzu kommt eine Obergrenze: Ab 2045 dürfen bestehende Heizungen nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.
Welche alternativen Heizungen gibt es?
Aktuell stillen die Deutschen ihren Wärme-Hunger noch zu mehr als 80 Prozent aus der Verbrennung fossiler Energieträger – Erdgas, Heizöl und Fernwärme sind die meistgenutzten Heizformen. Klimafreundlichere Alternativen gibt es einige. Der Gesetzesentwurf listet den Anschluss an ein Wärmenetz, eine elektrische Wärmepumpe, eine Stromdirektheizung, eine Hybridheizung (Kombination aus Erneuerbaren-Heizung und Gas- oder Ölkessel) sowie eine Heizung auf der Basis von Solarthermie als mögliche Technologien.
Außerdem gäbe es unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit sogenannter „H2-ready“-Gasheizungen, also Heizungen, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sind.
Author: Tamara Brady
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